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Wichtige Papiere: Patientenverfügung

Schicksalsschläge können jeden Menschen treffen, deshalb ist es wichtig, für den Fall einer Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder hohen Alters vorzusorgen. Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass die Ärzte den persönlichen Willen bezüglich medizinischer und pflegerischer Maßnahmen beachten.

Was ist eine Patientenverfügung?

In Folge einer Krankheit oder eines schweren Unfalls kann es sein, dass man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen frei zu äußern. Wer für seine Würde und Selbstbestimmung sorgen möchte, kann frühzeitig eine Patientenverfügung verfassen. Mit einer Patientenverfügung kann genau festgelegt werden, welche lebenserhaltenden Maßnahmen durchgeführt oder abgelehnt werden sollen. Die Patientenverfügung ist sowohl für den behandelnden Arzt als auch für den Vertreter/Angehörigen des Patienten verpflichtend. Wer wissentlich gegen eine Patientenverfügung handelt, verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht und macht sich strafbar!

Wer darf Patientenverfügungen verfassen?

Jeder, der volljährig und einwilligungsfähig ist, kann eine Patientenverfügung verfassen.

Wie muss eine Patientenverfügung formuliert werden?

Mündliche Aussagen über den eigenen Willen bezüglich medizinischer und pflegerischer Situationen reichen nicht mehr aus. Eine Patientenverfügung muss in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder die Angaben zu unpräzise sind und viel Interpretationsspielraum lassen, wird vom behandelnden Arzt gemeinsam mit den Angehörigen oder dem/der Vertreter:in des Betreuungsgerichts eine Entscheidung über die Behandlung des Patienten gefällt.

In einer Patientenverfügung können Sie zum Beispiel Wiederbelebungsmaßnahmen und lebensverlängernde Behandlungen wie künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung regeln. Wichtig ist dabei, dass alle Entscheidungen so präzise wie möglich formuliert werden!

Als Anregung und Formulierungshilfe für die Erstellung einer Patientenverfügung bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Vorlagen an. Auch die Bundesärztekammer hält Muster-Formulare für Patientenverfügungen bereit. In jedem Fall können Sie sich auch von einem Arzt beraten lassen!

Selbstbestimmung – ein hohes Gut

Eine Patientenverfügung hilft auch den Angehörigen. Auf den Angehörigen lastet besonderer Druck, wenn keine Patientenverfügung verfasst wurde, denn sie müssen nun entscheiden, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Eine Patientenverfügung schafft Klarheit und nimmt den Angehörigen diese schwere Last, denn diese müssen keine schwere Entscheidungen mehr treffen, die sie vielleicht später belasten könnte.

Eine Patientenverfügung ist für jeden Menschen sinnvoll, dem Würde, Selbstbestimmung und Vorsorge wichtig sind. Mit der Fürsorgekasse von 1908 sorgen Sie auch im Falle eines Todes dafür, dass Ihre Wünsche von der Beerdigung bis zur Ruhestätte

Tipp: Lesen Sie auch unseren Artikel zum Digitalen Nachlass.

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