BGH-Urteil (IX ZR 91/24): Auswirkungen auf Bestattungsvorsorgeverträge
Am 16. Januar 2025 entschied der Bundesgerichtshof (Az. IX ZR 91/24), dass Gelder aus Bestattungsvorsorge-Treuhandverträgen nicht vor Pfändung geschützt sind und somit in die Insolvenzmasse fallen. Im konkreten Fall hatte eine Schuldnerin einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen und Gelder treuhänderisch verwalten lassen. Der Insolvenzverwalter forderte diese Beiträge ein und der BGH gab ihm Recht.
Der Bundesgerichthof entschied, dass Bestattungsvorsorge-Treuhandverträge nicht vor Pfändung geschützt sind. Die Folge: Die Gelder können in die Insolvenzmasse fallen.
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