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Digitaler Nachlass – so regeln Sie Ihren Nachlass in Social Media und Co.

Soziale Netzwerke, E-Mails und Online Banking: Für die meisten von uns sind diese Dienste mittlerweile alltäglich geworden. Doch was passiert mit unseren Online-Accounts eigentlich bei einem Todesfall?

Die wenigsten befassen sich mit ihrem digitalen Nachlass oder haben diesen geregelt. Bei einem Todesfall bleiben die Hinterbliebenen meist ratlos zurück und müssen sich auf die Suche nach Passwörtern, Konten und Verträgen begeben. Doch es gibt Möglichkeiten vorzubeugen und seinen digitalen Nachlass zu regeln, sodass Hinterbliebenen dieser Aufwand erspart wird.

Übersicht mit Passwortlisten

Verschaffen Sie sich einen Überblick über jegliche Ihrer Online-Konten. Kündigen Sie inaktive Konten oder nicht genutzte Online-Abonnements, da fortlaufende Verträge und Abonnements ohne rechtzeitige Kündigung von den Erben übernommen werden müssen.

Am besten legen Sie eine Liste mit all Ihren Online-Konten einschließlich der Passwörter an. Diese Liste sollten Sie stets aktualisieren und ausgedruckt oder auf einem USB-Stick an einem sicheren Ort verwahren. Ein sicherer Ort könnte zum Beispiel ein Tresor oder ein Bankschließfach sein. Als digitale Lösung können Sie auch einen Passwortmanager benutzen. Die Bundesregierung bietet von der Stiftung Warentest zum Beispiel ein Muster für eine Passwortliste an, die Sie benutzen können.

Die Verbaucherzentrale NRW bietet ebenfalls eine Muster-Liste für digitale Konten an.

Testament und Vollmachten erstellen

Bestimmen Sie in Ihrem Testament oder einer Vollmacht eine Person Ihres Vertrauens, die sich um die Umsetzung Ihres digitalen Nachlasses kümmern soll. Im Testament oder in einer Vollmacht können Sie detailliert regeln, wie mit Ihren Online-Konten umgegangen werden soll, welche Konten gelöscht werden sollen, was mit Ihren Fotos im Netz geschehen soll und was mit Ihren Geräten wie Computer, Smartphone oder Tablet passieren soll.

Wichtig ist, dass eine Vollmacht immer mit einem Datum und einer Unterschrift versehen sein muss und diese auch „über den Tod hinaus“ gilt. Eine Muster-Vollmacht für digitale Konten gibt es von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Für ein Testament können Sie zu einem Fachanwalt oder einem Notar gehen, damit dieses auch rechtswirksam ist.

Digitaler Nachlass bei Social Media Konten

Google und Facebook bieten bestimmte Regelungen für den digitalen Nachlass an. Auf Facebook können Konten nach dem Tod gelöscht werden oder in den Gedenkzustand versetzt werden. Facebook bietet außerdem die Möglichkeit an, einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der sich um Ihr Konto kümmert.

Google bietet einen Kontoinaktivität-Manager an, worüber Nutzer ausgewählt werden können, die Zugriff auf Ihre Daten erhalten sollen und mitgeteilt bekommen, was mit Ihren Konten passieren soll. Zu den Zugriffen, die geteilt werden, zählen Beiträge und Kommentare auf YouTube, Blogs auf Blogger sowie die Gmail-Adresse.

Instagram bietet dieselbe Möglichkeit wie Facebook an: Hinterbliebene können das Konto eines Verstorbenen löschen oder in den Gedenkzustand versetzen lassen. Das Konto des Verstorbenen ist dann nicht mehr öffentlich und wird nicht mehr im Abschnitt „Für dich empfohlen“ angezeigt. Twitter und Pinterest bieten nur eine Löschung des Accounts an. Dafür müssen sich Angehörige an den Support wenden.

Wenn Sie sich als Erbe oder Nachlasskontakt um den digitalen Nachlass eines Verstorbenen kümmern, müssen Sie sich mit folgenden Dokumenten ausweisen: Personalausweis, Sterbeurkunde und Erbschein oder eine Vollmacht oder ein Testament.

Ein weiterer Tipp: Regeln Sie am besten auch die Details rund um Ihre Bestattung. Damit nehmen Sie Ihren Lieben eine große Last ab. Nutzen Sie dazu einfach unsere Fürsorgeerklärung. Ausfüllen und an einem sicheren Ort ablegen, fertig!